Erhält man einen Brief von der Staatsanwaltschaft wegen Blitzer

Haben Sie schon einmal das Gefühl gehabt, dass Sie vielleicht ein wenig zu schnell unterwegs waren und plötzlich ein Blitzlicht gesehen haben? Dann sind Sie möglicherweise von einem Blitzer erfasst worden. Aber was passiert danach? Und wann meldet sich die Staatsanwaltschaft bei Ihnen?

Blitzer an der Straße

Das passiert in der Regel, nachdem Sie geblitzt werden:

 

1. Der Anhörungsbogen:
Nachdem Sie geblitzt wurden, landet Ihr Fall zuerst bei der Bußgeldstelle. Von dort erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Dieser Bogen gibt Ihnen die Möglichkeit, Angaben zu Ihrer Person und zum Vorfall zu machen. Es ist wichtig, diesen Bogen nicht zu ignorieren. Wenn Sie dies tun oder die Ordnungswidrigkeit zugeben, folgt der nächste Schritt.

 

2. Der Bußgeldbescheid:
Hier wird es konkret. In diesem Bescheid wird festgelegt, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Zusätzlich können Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.

 

3. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:
Sind Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden? Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen und bei der Bußgeldstelle eingereicht werden, die den Bescheid ausgestellt hat. Ein einfacher Satz wie „Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein“ reicht aus. Es gibt auch Mustereinsprüche, die Sie nutzen können.

 

4. Was passiert nach dem Einspruch?
Die Bußgeldstelle prüft Ihren Fall erneut. Sie kann den Bescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden, geht die Akte weiter an die Staatsanwaltschaft.

 

5. Brief von der Staatsanwaltschaft:
Jetzt wird es ernst. Wenn die Staatsanwaltschaft Ihren Fall übernimmt, bedeutet das, dass ein Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Sie erhalten dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem Ihnen der Termin für die Hauptverhandlung mitgeteilt wird. Hier sollten Sie entweder persönlich erscheinen oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Das passiert in der Regel, nachdem Sie geblitzt werden:

1. Der Anhörungsbogen:
Nachdem Sie geblitzt wurden, landet Ihr Fall zuerst bei der Bußgeldstelle. Von dort erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Dieser Bogen gibt Ihnen die Möglichkeit, Angaben zu Ihrer Person und zum Vorfall zu machen. Es ist wichtig, diesen Bogen nicht zu ignorieren. Wenn Sie dies tun oder die Ordnungswidrigkeit zugeben, folgt der nächste Schritt.


2. Der Bußgeldbescheid:
Hier wird es konkret. In diesem Bescheid wird festgelegt, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Zusätzlich können Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.


3. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:
Sind Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden? Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen und bei der Bußgeldstelle eingereicht werden, die den Bescheid ausgestellt hat. Ein einfacher Satz wie „Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein“ reicht aus. Es gibt auch Mustereinsprüche, die Sie nutzen können.


4. Was passiert nach dem Einspruch?
Die Bußgeldstelle prüft Ihren Fall erneut. Sie kann den Bescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden, geht die Akte weiter an die Staatsanwaltschaft.


5. Brief von der Staatsanwaltschaft:
Jetzt wird es ernst. Wenn die Staatsanwaltschaft Ihren Fall übernimmt, bedeutet das, dass ein Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Sie erhalten dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem Ihnen der Termin für die Hauptverhandlung mitgeteilt wird. Hier sollten Sie entweder persönlich erscheinen oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Man kann einen Brief von der Staatsanwaltschaft wegen eines Blitzers erhalten, aber das passiert in der Regel erst, wenn Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt wurde. Es ist immer ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Brief von Staatsanwaltschaft: was nun

Wenn Sie einen Brief von der Staatsanwaltschaft in Ihrem Briefkasten finden, kann das erstmal beunruhigend sein. Hier sind generelle Tipps zum Vorgehen. Bedenken Sie, dass diese keine Individuelle Beratung ersetzt.

 

1. Sofort reagieren: Ein Brief von der Staatsanwaltschaft ist kein gewöhnlicher Brief. Nehmen Sie ihn ernst und handeln Sie zügig.

2. Ihre Optionen im Überblick:

  • Einspruch zurückziehen: Sie können sich entscheiden, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren. Das bedeutet, Sie zahlen das Bußgeld und nehmen eventuelle Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg in Kauf. Der klare Vorteil? Keine weiteren Gerichtskosten.

  • Einspruch aufrechterhalten: Sie können vor Gericht gehen. Dort haben Sie die Chance, sich zu verteidigen – entweder selbst oder mit einem Anwalt an Ihrer Seite. Das Gute daran? Sie können Ihre Sichtweise darlegen und Beweise vorbringen. Aber Vorsicht: Wenn es nicht zu Ihren Gunsten läuft, kommen zu dem Bußgeld noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu.

  • Antrag auf Einstellung: Bei kleineren Vergehen können Sie versuchen, das Verfahren einstellen zu lassen. Das kann bedeuten, dass Sie keine Strafe zahlen müssen. Aber eventuell gibt es Auflagen, wie eine Spende an eine gemeinnützige Organisation.

3. Holen Sie sich Rat: Es ist immer klug, sich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

4. Tipp zum Schluss: Haben Sie schon mal von der Verwaltungsrechtsschutz-Versicherung gehört? Diese kann die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung übernehmen. Oft ist sie Teil einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie so eine Versicherung in Erwägung ziehen, achten Sie darauf, dass sie auch den Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen abdeckt.

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