Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage nachträglich beantragen – das sollten Sie beachten!

Eine Deckungszusage ist eine Bestätigung deiner Rechtsschutzversicherung, dass sie die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du dich mit deinem Vermieter, deinem Arbeitgeber oder einem anderen Vertragspartner anlegst. Eine Deckungszusage ist wichtig, weil die Kosten für einen Rechtsstreit oft sehr hoch sind und du sie sonst selbst tragen müsstest. Außerdem kann eine Deckungszusage dir helfen, deine Erfolgsaussichten einzuschätzen und dich bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts unterstützen. Wenn du also vorhast zu klagen oder verklagt wirst, dann solltest du eine Deckungszusage zunächst einholen. In der Deckungsanfrage informierst du deine Versicherung umfangreich zum Rechtsstreit.

Rechtsschutzversicherung erhält Deckungszusage nachträglich von einer Versicherten

Kann ich die Deckungszusage nachträglich beantragen?

Theoretisch ist es möglich, die Deckungszusage nachträglich zu beantragen. Das heißt, dass du dich erst an einen Anwalt wendest und dann deine Rechtsschutzversicherung um eine Kostenübernahme bittest. Allerdings ist das nicht empfehlenswert, denn deine Rechtsschutzversicherung kann die Deckungszusage verweigern, wenn du sie nicht rechtzeitig informiert hast. Das nennt man eine Obliegenheitsverletzung. In diesem Fall bleibst du auf den Kosten sitzen oder musst dich mit deinem Anwalt auseinandersetzen.

Beantragen Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachträglich, empfehlen wir ein persönliches Gespräch zu suchen.
Erklären Sie Ihrer Situation, vielleicht gab es gute Gründe, weshalb die Beantragung untergegangen sein könnten. Oft hilft es auch, zu erwähnen, wie zufrieden Sie mit der aktuellen Versicherung sind und dass Sie sich vorstellen könnten, diese auch weiterzuempfehlen. Das verbesser Ihre Chancen auf eine nachträgliche Zusage.

Ja, du kannst die Deckungszusage nachträglich beantragen, aber es ist riskant, da die Rechtsschutzversicherung sie wegen einer Obliegenheitsverletzung verweigern kann.

Was muss ich bei der Beantragung der Deckungszusage beachten?

Um eine Deckungszusage zu bekommen, musst du einige Dinge beachten. Damit deine nicht abgelehnt wird, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Versichere dich, dass du sie einhältst:

 

  • Du musst deine Rechtsschutzversicherung so früh wie möglich über den Schadensfall informieren. Am besten machst du das schriftlich oder per E-Mail, damit du einen Nachweis hast.

 

  • Du musst alle relevanten Unterlagen an deine Rechtsschutzversicherung schicken. Dazu gehören zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Schreiben von der Gegenseite oder von Behörden.

 

  • Du musst die Deckungszusage für jeden Verfahrensabschnitt neu beantragen. Das bedeutet, dass du zum Beispiel für die erste Instanz, die Berufung und die Revision jeweils eine eigene Deckungszusage brauchst.

 

  • Du musst dich an die Vorgaben deiner Rechtsschutzversicherung halten. Das betrifft zum Beispiel die Wahl des Anwalts, die Höhe der Anwaltsgebühren oder die Einhaltung von Fristen.

Was kann ich tun, wenn meine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert?

Es kann vorkommen, dass deine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage ablehnt. Das kann verschiedene Gründe haben.

Dein Rechtsstreit fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du einen Ausschlussgrund in deinem Vertrag hast oder wenn dein Rechtsstreit vor dem Abschluss deiner Versicherung begonnen hat. 

Zudem kann es sein, dass hinreichenden Erfolgsaussichten fehlen. Schätzt deine Rechtsschutzversicherung deine Chancen auf einen Sieg als zu gering, wird eine Deckungszusage in einigen Fällen abgelehnt. 

Ein weiter Grund ist ein mutwilliger oder unverhältnismäßiger Rechtsstreit. Das bedeutet, dass du den Rechtsstreit ohne triftigen Grund angefangen hast oder dass die Kosten in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.

 
 

Wenn deine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert, hast du verschiedene Möglichkeiten:

  • Du kannst dich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle, die versucht, zwischen dir und deiner Versicherung zu vermitteln.
 
  • Du kannst einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten wählen. Das sind Verfahren, bei denen ein neutraler Gutachter oder Schiedsrichter über den Streitfall entscheidet. Die Kosten dafür trägt in der Regel deine Versicherung.
 
  • Du kannst vor Gericht ziehen und deine Versicherung auf Leistung verklagen. Das ist allerdings mit einem hohen Risiko verbunden, denn wenn du verlierst, musst du die Kosten für beide Seiten tragen.

Wenn deine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert, kannst du dich an den Ombudsmann wenden, einen Stichentscheid/Schiedsgutachten in Erwägung ziehen oder gerichtlich gegen deine Versicherung vorgehen.

Wichtige Fakten zur Deckungszusage

Welche anderen wichtigen Fakten sollte ich wissen?
Zum Schluss möchte ich dir noch einige wichtige Fakten nennen,
die du über die Deckungszusage wissen solltest:

 

  • Die Deckungszusage ist keine Garantie für eine Kostenübernahme. Deine Rechtsschutzversicherung kann die Deckungszusage widerrufen, wenn sich die Sachlage ändert oder wenn du dich nicht an die Bedingungen hältst.

 

  • Die Deckungszusage ist an eine Selbstbeteiligung gebunden. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten selbst tragen musst. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deinem Vertrag ab und kann zwischen 0 und 500 Euro liegen.

 

  • Die Deckungszusage gilt nur für die Kosten, die in deinem Vertrag vereinbart sind. Das sind in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher. Andere Kosten, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen oder Bußgelder, musst du selbst bezahlen.

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