Was ist höher, Richter oder Staatsanwalt? Rechtsanwalt, Richter und Staatsanwalt – der verblüffende Unterschied.
wenn Sie sich jemals gefragt haben, was ist höher, ein Richter oder Staatsanwalt, dann sind Sie hier genau richtig. Wir klären den eigentlichen Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt, Richter und Staatsanwalt. Lassen Sie uns dieses spannende Thema gemeinsam erkunden.
Richter und Staatsanwalt: Zwei Säulen der Justiz
Richter und Staatsanwälte sind beide unverzichtbare Akteure in unserem Rechtssystem. Doch sie haben unterschiedliche Rollen. Hier ist eine einfache Erklärung, die den Unterschied zwischen einem Richter und Staatsanwalt herauskristallisiert:
Richter: Der Richter ist wie ein Schiedsrichter. Er muss entscheiden, wer Recht hat, wenn sich zwei Parteien streiten. Er ist also der unabhängige Entscheider in Gerichtsverfahren. Seine Hauptaufgabe ist es, über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Dabei ist er nur an Recht und Gesetz gebunden und nicht an Weisungen von oben.
Staatsanwalt: Der Staatsanwalt ist wie ein Ankläger. Er muss dafür sorgen, dass diejenigen, die etwas Schlimmes getan haben, bestraft werden. Zum Beispiel, wenn jemand einen anderen verletzt oder bestohlen hat. Er vertritt also die Anklage in Strafverfahren und sorgt dafür, dass Straftaten im Namen des Staates verfolgt werden. Hierbei ist er an die Weisungen seines Dienstherrn gebunden.
Doch was ist höher, Richter oder Staatsanwalt?
Es gibt keine feste Rangordnung oder Reihenfolge zwischen Richter und Staatsanwalt. Richter und Staatsanwalt sind in Ihrer Rangordnung gleich hoch. Beide sind Beamte und verdienen ähnlich viel Geld. Beide müssen auch Jura studieren und zwei Prüfungen bestehen. Aber es gibt verschiedene Wege, um Richter oder Staatsanwalt zu werden. Um Richter zu werden, muss man sich bewerben und ausgewählt werden. Um Staatsanwalt zu werden, muss man sich melden und eine Probezeit machen.
Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt: Wo liegt der Unterschied?
Der Rechtsanwalt ist der Anwalt des Bürgers. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten, sei es als Verteidiger, Berater oder Vertreter. Er ist an die Berufsordnung für Rechtsanwälte gebunden und muss Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.
Richter und Staatsanwalt hingegen dienen dem Staat. Der Richter sorgt für Gerechtigkeit, indem er unabhängig und unparteiisch Rechtsstreitigkeiten entscheidet. Der Staatsanwalt hingegen verfolgt Straftaten und vertritt die Anklage im Gerichtsprozess.
Kann ein Staatsanwalt auch Rechtsanwalt sein?
Nein, das geht nicht. Ein Staatsanwalt kann nicht gleichzeitig auch ein Rechtsanwalt sein, da dies einen Interessenkonflikt darstellen würde. Aber er kann den Beruf wechseln, muss dafür jedoch seine Beamtenstellung aufgeben oder ruhen lassen.
Was genau macht ein Staatsanwalt?
Ein Staatsanwalt ist nicht nur ein Beamter in der Justiz, sondern auch derjenige, der für die Strafverfolgung im Namen des Staates verantwortlich ist. Er ermittelt gegen Verdächtige, erhebt Anklage und vertritt diese vor Gericht. Dabei muss er stets das öffentliche Interesse im Auge behalten und das Legalitätsprinzip beachten.
Das bedeutet, er ist verpflichtet, alle ihm bekannten Straftaten zu verfolgen. Aber er hat auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen von einer Anklage abzusehen oder eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen.
Meistens ist er bei einer Staatsanwaltschaft tätig, die einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht zugeordnet ist. Es gibt aber auch spezielle Positionen, etwa bei der Generalstaatsanwaltschaft oder der Bundesanwaltschaft.
Der Weg zum Staatsanwalt?
Doch, wie wird man Staatsanwalt? Um Staatsanwalt zu werden, ist ein Jurastudium unerlässlich. Nach neun Semestern und zwei erfolgreichen Staatsexamen folgt das Rechtsreferendariat, das zwei Jahre dauert. Danach meldet man sich bei der Justizverwaltung und beginnt eine spannende Probezeit, die in der Regel drei Jahre dauert.
Diese Zeit bietet die Chance, verschiedene Stationen bei Gerichten und Behörden kennenzulernen. Hat man diese Hürde gemeistert, wird man verbeamtet und tritt seine feste Stelle als Staatsanwalt an.
So also wird man Staatsanwalt.
Was verdient ein Staatsanwalt?
Das Gehalt eines Staatsanwalts wird als Besoldung bezeichnet und ist in der Besoldungsordnung R der Länder festgelegt. Je nach Bundesland und Erfahrung kann das Einstiegsgehalt zwischen 4.000 und 4.600 Euro brutto im Monat liegen. Mit der Zeit und je nach Beförderung kann dieses Gehalt steigen. Als Bundesanwalt, einer der höchsten Positionen, sind sogar über 11.000 Euro brutto im Monat möglich.
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