Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert? Versicherung für Kinder, volljährige Kinder & Kinder in der Ausbildung.

Rechtsschutz für Kinder ist eine komplexe Angelegenheit, bei der sich viele Eltern fragen: Bis wann sind meine Kinder eigentlich mitversichert? In einer Welt, in der juristische Auseinandersetzungen immer häufiger werden, ist es unerlässlich, die Deckungslücken und Vorteile von Rechtsschutzversicherungen zu kennen. In diesem Beitrag klären wir, wie und wann Kinder, insbesondere in der Ausbildungsphase, in der Familien- oder Einzel-Rechtsschutzversicherung abgesichert sind. Machen Sie sich bereit für wertvolle Einblicke, die Ihre Entscheidungsfindung erleichtern werden.

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Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Wie lange sind ihre Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Sie eine Familien- oder eine Einzel-Rechtsschutzversicherung haben.

Bei einer Familien-Rechtsschutzversicherung sind Ihre Kinder in der Regel so lange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und noch keine eigene Berufstätigkeit aufgenommen haben. Das bedeutet, dass auch volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen, unter den Schutz der Familien-Rechtsschutzversicherung fallen.

Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Kinder bei Ihrer Versicherung anmelden und eventuelle Änderungen in ihrem Status mitteilen. Wenn Ihre Kinder eine eigene Familie gründen oder einen eigenen Beruf ausüben, müssen sie sich selbst um eine eigene Rechtsschutzversicherung kümmern.

Bei einer Einzel-Rechtsschutzversicherung sind Ihre Kinder hingegen nicht automatisch mitversichert. Sie müssen dann für jedes Kind eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen, die meist teurer ist als eine Familien-Rechtsschutzversicherung. Daher lohnt es sich für Familien mit Kindern meist mehr, eine Familien-Rechtsschutzversicherung zu wählen.

Rechtsschutzversicherung: Wann sind volljährige Kinder mitversichert?

Wann sind volljährige Kinder in einer Rechtsschutzversicherung mitversichert? Diese Frage haben wir bereits im zu vorigen Abschnitt grob beantwortet, da wir aber sehr häufig danach gefragt werden, wollen wir nun noch einmal ausführlicher darauf eingehen:

 

  • Volljährige Kinder sind mitversichert, wenn sie in einer Familien-Rechtsschutzversicherung mitversichert wurden, wenn sie unverheiratet sind und noch keine eigene Berufstätigkeit aufgenommen haben. Das heißt, dass sie entweder noch zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen müssen.

 

  • Volljährige Kinder sind NICHT mitversichert, wenn Sie jedoch verheiratet sind oder einen eigenen Beruf ausüben, endet der Versicherungsschutz für sie und sie müssen sich selbst um eine eigene Rechtsschutzversicherung kümmern.

 

  • Ausnahmen: Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen volljährige Kinder auch dann noch in der Familien-Rechtsschutzversicherung mitversichert sein können, wenn sie verheiratet sind oder einen eigenen Beruf ausüben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen oder wenn sie wegen eines Wehr- oder Zivildienstes ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen.

    In solchen Fällen sollten Sie sich jedoch immer bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob und wie lange der Versicherungsschutz für Ihre Kinder noch gilt.

Rechtsschutzversicherungen auch für Familienangehörige: Alles Wichtige zur Familien-Rechtsschutzversicherungen

Wie bereit erwähnt gibt es Rechtsschutzversicherungen auch für Familienangehörige. Diese werden meist als Familien-Rechtsschutzversicherungen bezeichnet. Sie bieten einen umfassenden Schutz für alle Mitglieder einer Familie in verschiedenen Lebensbereichen wie Verkehr, Privat, Beruf und Wohnen. 

Zu den Familienangehörigen zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinem Ehepartner oder Lebenspartner auch die minderjährigen und volljährigen Kinder, sofern diese die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

Um eine gute und beliebte Rechtsschutzversicherung für Familienangehörige zu finden, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge verschiedener Anbieter. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Deckungssumme, die Selbstbeteiligung, die Wartezeiten und die Ausschlüsse.

 

  • Wählen Sie die Rechtsschutzbausteine aus, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. Sie können zum Beispiel zwischen einem Basis-Schutz oder einem Premium-Schutz wählen oder einzelne Bausteine wie Verkehrs-, Privat-, Berufs- oder Wohn-Rechtsschutz hinzufügen oder weglassen.

 

  • Informieren Sie sich über die Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden mit den verschiedenen Anbietern. Lesen Sie zum Beispiel Kundenmeinungen im Internet oder fragen Sie Freunde und Bekannte nach ihren Empfehlungen.

 

  • Nutzen Sie die Möglichkeit, eine kostenlose und unverbindliche Beratung von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder -experten in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Ihnen helfen, die beste Rechtsschutzversicherung für Ihre Familie zu finden und Ihnen alle Fragen zu beantworten.

Rechtsschutzversicherung Kinder in Ausbildung - alles was man wissen sollte!

Wenn Ihre Kinder eine Ausbildung machen, sind sie in der Regel noch in Ihrer Familien-Rechtsschutzversicherung mitversichert. Das gilt sowohl für schulische als auch für betriebliche Ausbildungen. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Kinder bei Ihrer Versicherung anmelden und eventuelle Änderungen in ihrem Status mitteilen. 

Außerdem müssen Sie beachten, dass der Versicherungsschutz für Ihre Kinder nur dann gilt, wenn sie in einem Rechtsstreit als Privatperson auftreten. Das heißt, dass sie zum Beispiel bei einem Streit mit ihrem Ausbildungsbetrieb oder ihrer Berufsschule keinen Schutz durch die Familien-Rechtsschutzversicherung haben. In solchen Fällen benötigen sie einen eigenen Berufs-Rechtsschutz, den sie selbst abschließen müssen.

Es gibt jedoch einige Vorteile, wenn Ihre Kinder eine Ausbildung machen und noch in Ihrer Familien-Rechtsschutzversicherung mitversichert sind. Zum einen sparen Sie sich die Kosten für eine eigene Rechtsschutzversicherung für Ihre Kinder. Zum anderen profitieren Ihre Kinder von dem umfassenden Schutz, den die Familien-Rechtsschutzversicherung bietet. Sie sind zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder einem Streit mit dem Finanzamt, welchen man niemanden wünscht, abgesichert.

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