Wie lange zahlt Rechtsschutzversicherung nach Kündigung?

Wenn Sie sich fragen, wie lange Ihre Rechtsschutzversicherung nach einer Kündigung noch zahlt, sind Sie hier genau richtig. Lassen Sie uns gemeinsam durch dieses Thema gehen.

Wie lange zahlt Rechtsschutzversicherung nach Kündigung

Die Rechtsschutzversicherung: Ein kurzer Überblick

Sie ist Ihr Rettungsanker, wenn Sie sich vor Gericht verteidigen oder Ihre Rechte geltend machen wollen. Aber was, wenn Sie oder Ihr Versicherer die Verbindung beenden? Wie lange können Sie dann noch mit einer Unterstützung rechnen? Genau das schauen wir uns jetzt an.

Ordentliche Kündigung:
durch dich oder den Versicherer

Ordentliche Kündigung: Wie funktioniert das?

Eine „ordentliche Kündigung“ klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es bedeutet einfach, dass Sie oder Ihr Versicherer den Vertrag zum Ende der Laufzeit (meistens ein Jahr) kündigen. Und Achtung: Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Was müssen Sie tun? Wenn Sie kündigen wollen, schicken Sie Ihrem Versicherer spätestens drei Monate vor Laufzeitende einen Brief. Kommen Sie dieser Frist nach, endet der Vertrag ordentlich.

Wie lange gibt’s noch Geld? Kündigen Sie im Januar und der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember, können Sie für alle Vorfälle bis zu diesem Datum noch Unterstützung erwarten. Aber: Vorfälle nach diesem Datum? Hierfür gibt es keine Unterstützung mehr.

Was, wenn der Versicherer kündigt? Keine Panik. Hier gelten die gleichen Regeln. Der Versicherer muss Sie mindestens drei Monate vorher informieren. Und für alle Vorfälle bis zum Vertragsende steht er noch an Ihrer Seite.

Außerordentliche Kündigung:
durch den Versicherer oder Sie

Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer:
Manchmal kündigt der Versicherer den Vertrag, ohne bis zum Laufzeitende zu warten. Gründe könnten zum Beispiel unbezahlte Beiträge oder viele gemeldete Schäden sein. Keine Sorge, der Versicherer muss Ihnen den Grund nennen und Ihnen Zeit geben, darauf zu reagieren.

 

Wie lange sind Sie noch abgesichert?
Wenn der Versicherer dir außerordentlich kündigt, hast du noch bis zum Ende der Kündigungsfrist Anspruch auf Leistungen für Versicherungsfälle, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem du die Kündigung erhalten hast. Wenn du zum Beispiel im Mai eine außerordentliche Kündigung erhältst, kannst du noch bis Ende Juni Leistungen für Versicherungsfälle beantragen, die bis zu diesem Datum entstanden sind. Für Versicherungsfälle, die nach Ende Juni eintreten, hast du keinen Anspruch mehr auf Leistungen.

 

Was, wenn Sie selbst außerordentlich kündigen wollen?
Auch Sie haben das Recht, den Stecker zu ziehen. Etwa, wenn sich die Konditionen verschlechtern oder wenn Sie einen Rechtsstreit hatten, sei es gewonnen oder verloren.

 

Was bedeutet das für Sie?
Nehmen wir an, Sie kündigen im Juli: Dann können Sie bis Ende August Unterstützung für alle Vorfälle beanspruchen, die bis dahin aufgetreten sind. Aber denken Sie daran: Für Ereignisse nach August sind Sie auf sich allein gestel

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