Zahlt eine Rechtsschutzversicherung
die 2. Instanz?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für ein Gerichtsverfahren in der ersten Instanz. Das ist das Gericht, das einen Fall zuerst bearbeitet. Wenn du in der ersten Instanz verlierst oder nicht zufrieden bist, kannst du aber auch in die zweite Instanz gehen. Das ist ein höheres Gericht, das die Entscheidung der ersten Instanz überprüft und gegebenenfalls ändert.

Zahlt eine Rechtsschutzversicherung die 2. Instanz?

Ob deine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die 2. Instanz übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss dein Vertrag eine entsprechende Leistung vorsehen. Zum anderen muss deine Versicherung dir eine Deckungszusage erteilen. Das bedeutet, dass sie die Erfolgsaussichten deines Falls prüft und entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt oder nicht.

Die Deckungszusage: entscheidet, ob die 2. Instanz gezahlt wird

Die Deckungszusage ist wichtig, weil die Kosten für die zweite Instanz meistens höher sind als für die erste Instanz. Außerdem besteht das Risiko, dass du auch in der zweiten Instanz verlierst und dann auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen musst. Deshalb solltest du immer vorher mit deiner Versicherung klären, ob sie dir eine Deckungszusage gibt oder nicht.

Wenn du eine Deckungszusage erhältst, zahlt deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die zweite Instanz bis zu einer vereinbarten Summe. Dabei kann es eine Selbstbeteiligung geben, die du selbst bezahlen musst. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherer und Tarif variieren.

Wenn du keine Deckungszusage erhältst, musst du die Kosten für die zweite Instanz selbst tragen. Das kann sehr teuer werden, vor allem wenn du verlierst. Deshalb solltest du dir gut überlegen, ob du das Risiko eingehen willst oder nicht.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für alle Rechtsangelegenheiten und nicht unter allen Umständen. Es gibt einige Ausschlüsse und Einschränkungen, die du beachten solltest. Hier sind die häufigsten Beispiele:

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, Aufruhr, Streik, Erdbeben oder nuklearen Schäden stehen.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Planung oder der Errichtung einer Immobilie zu tun haben.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, sie beruhen auf einer Vertragsverletzung.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten aus dem kollektiven Arbeitsrecht oder aus dem Recht der Handelsgesellschaften.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich des geistigen Eigentums, wie zum Beispiel Patente, Marken oder Urheberrechte.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten aus dem Kartellrecht oder aus dem Wettbewerbsrecht.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich des Glücksspiels oder der Spekulation.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten aus dem Familienrecht oder dem Erbrecht.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsangelegenheiten gegen den eigenen Versicherer oder vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen.

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich oder bei Asylverfahren oder Sozialhilfe

 

  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für vorsätzliche Straftaten. Wenn sich herausstellt, dass du eine solche begangen hast, musst du alle Leistungen der Versicherung zurückzahlen.

 

Diese Liste ist nicht vollständig und kann je nach Versicherer und Tarif abweichen. Deshalb solltest du immer die Bedingungen deiner Versicherung genau lesen und dich im Zweifel bei deiner Versicherung informieren.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten für ein Gerichtsverfahren, wenn du eine Deckungszusage erhalten hast. Das gilt auch, wenn du das Verfahren verlierst. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für deinen eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt.

Allerdings gibt es einige Dinge, die du beachten solltest, wenn du ein Verfahren verlierst:

  • Die Versicherung zahlt nur bis zu einer bestimmten Summe, die in deinem Vertrag festgelegt ist. Diese Summe nennt man Deckungssumme. Wenn die Kosten höher sind als die Deckungssumme, musst du die Differenz selbst bezahlen.
  • Die Versicherung zahlt nur, wenn du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast. Das ist der Betrag, den du pro Verfahren selbst bezahlen musst. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherer und Tarif variieren.
  • Die Versicherung zahlt nicht für alle Arten von Kosten. Zum Beispiel zahlt sie nicht für Bußgelder, Geldstrafen oder Schmerzensgeld. Diese Kosten musst du selbst tragen.
  • Die Versicherung kann dir kündigen, wenn du ein Verfahren verlierst. Das ist vor allem dann möglich, wenn du mehrere Verfahren verlierst oder wenn deine Versicherung dir von dem Verfahren abgeraten hat. Wenn du gekündigt wirst, kannst du Schwierigkeiten haben, eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden.

Deswegen solltest du immer gut abwägen, ob du ein Verfahren führen willst oder nicht. Du solltest dich von deinem Anwalt und deiner Versicherung beraten lassen und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Wenn du ein Verfahren verlierst, solltest du dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen und dich über die Folgen informieren.

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